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Hartz IV
Karlsruhe hat entschieden: Hartz IV teilweise verfassungswidrig
Die Kritik an Hartz IV wurde nun vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigt. Schon lange wird gefordert, die Hartz IV-Sätze neu zu berechnen. Vor allem die Hartz IV Sätze für Kinder. Das Bundesverfassungsgericht gab in seinem Urteil bekannt, dass die Regelsätze für Hartz IV Empfänger teilweise verfassungswidrig seien. Die Berechnung, aus der sich der Grundsicherungssatz für Erwachsene ergebe, sei falsch, die Hartz IV Sätze für Kinder seinen gar nicht berechnet. Damit bestätigten die Karlsruher Richter, was Hartz IV Gegner schon lange fordern: Kinder dürfen nicht als 0,8 bzw 0,6 Erwachsene behandelt werden. Ein Kind braucht Schulsachen, Stifte, Papier und Bücher, öfter Klamotten, als ein nicht mehr wachsender Mensch und vielleicht auch mal ein Spielzeug. All das blieb bisher bei Hartz IV unberücksichtigt und ist somit verfassungswidrig. Ob das Urteil allerdings dazu führen wird, dass Hartz IV erhöht wird, bleibt abzuwarten. Handeln muss die Politik jedenfalls nun bis zum Ende es Jahres.
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